AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Stecher Sailing

 Agentur der Firma Stecher d.o.o., M. Tita 1/A, 5240 Vrsar, Kroatien

1. Vertragsgegenstand, Charterzeit

Der Charterer mietet als Selbstfahrer die Segelyacht inkl. Ausrüstung. Tag der Übergabe ist, soweit nicht anders vereinbart, Samstag.
Eincheck 17:00 Uhr Hafen Vrsar/Kroatien
Auscheck 08:00 Uhr Hafen Vrsar/Kroatien
Die max. Personenanzahl ist abhängig von der jeweiligen Bootsgröße. In der Regel:
Pro Koje max. 2 Pers. + 1 oder 2 Pers. (je nach Bootstyp) im Salon.


2. Chartergebühren, Fälligkeit der Zahlungen, Kaution.
 
Bei Abschluss eines Chartervertrages müssen 40% als Anzahlung auf das unten aufgeführte Konto der Fa. Stecher-Sailing überwiesen werden.
Die restlichen 60% sind spätestens 6 Wochen vor Charterbeginn fällig.            

 Firma Stecher Sailing, Inh. W. Stecher,
Sparkasse Kaufbeuren,
Konto Nr.: 15784,
IBAN: DE87 7335 0000 1800 0157 84,
BIC: BYLADEM1AL6
 
Ust-Id-Nr. DE128649217

Kaution: Euro 1500.- in bar,
Die Kautionsleistung ist am Übergabetag vor Ort fällig.

Der Charterpreis beinhaltet:
 
a) Nutzung der Yacht und ihrer Einrichtung der in der Crewliste eingetragenen Crewmitglieder
b) den damit verbundenen natürlichen Verschleiß der Yacht und ihrer Einrichtungen
c) die Versicherungsprämien der unter Punkt 3 genannten Versicherungen
d) die üblichen Dienstleistungen des Betreuers am Liegeplatz.


3. Versicherungen
 
Die Kasko-Versicherung deckt abzüglich des Selbstbehalts Schäden aus Verlust und Beschädigung durch Schiffsunfall, Feuer, Explosion, höhere Gewalt oder Diebstahl.
Versicherungssummen:
a) Bootshaftpflicht: 10.000.000,00 EUR
b) Bootskasko Versicherung mit Selbstbeteiligung
Selbstbeteiligung je Schadensfall: 1.500,00 EUR
c) Wrackbeseitigungskosten     
Die Versicherungsbedingungen sind Bestandteil des Chartervertrages. Nicht versichert sind die persönliche Habe und Personenschäden des Charterers und seiner Crew.

 
4. Allgemeine Obliegenheiten
 
Der Charter verpflichtet sich, das Schiff verantwortungsbewusst zu handhaben und sich in jeder Situation so zu verhalten, als ob das Schiff sein eigenes wäre, keine Personen und Warentransporte gegen Entgelt durchzuführen, keine undeklarierten zollpflichtigen Waren an Bord zu führen, die gesetzlichen Bestimmungen der Gastländer zu beachten, das Schiff nicht an Dritte weiterzugeben oder zu vermieten, nur soviel Personen an Bord zu nehmen wie für die Yacht zugelassen sind, Nachtfahrten mit Umsicht zu unternehmen, keine Tiere mit an Bord zu nehmen.
Der Mieter ist gleichzeitig Schiffsführer und verantwortlich für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen - auch für seine Besatzungsmitglieder. Der Mieter hat die Pflicht, das Logbuch gewissenhaft zu führen und sich nach den Vorschriften des Fahrtgebietes zu richten. Er muss bei der nächsten Capitanerie seine Crewliste vorlegen und die Fahrterlaubnis einholen.
Die Kosten für Häfen, Marinas, Benzin, ggf. Strom sowie sonstige Nebenkosten gehen zu Lasten des Mieters. Bei Nichteinhaltung vorerwähnter Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter hat der Mieter die daraus erwachsenen Folgen in vollem Umfang zu vertreten und dafür zu haften.


5. Rücktritt
 
Bei einem Rücktritt durch den Mieter gelten die einbezahlten Beträge grundsätzlich als Rücktrittsentschädigung.
Kann die Yacht für den gesamten Termin zum gleichen Mietpreis anderweitig vermietet werden, ist lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 100,00 EUR fällig. Ist eine Weitervermietung nur zu ungünstigeren Bedingungen möglich, so ist der Differenzbetrag zum vollen Mietpreis zusätzlich zu entrichten. (Es wird der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung empfohlen).
Wird das Schiff nicht rechtzeitig vom Vermieter zur Verfügung gestellt oder kann dieser kein wertmäßig ähnliches Ersatzschiff einsetzen, so kann der Mieter frühestens 24 Stunden nach Charterbeginn vom Vertrag zurücktreten. Alle geleisteten Zahlungen aus diesem Vertrag werden dem Mieter zurückerstattet. Weitergehende Ersatzansprüche (z. B. Reise-, Übernachtungskosten, Reiseversicherungsprämien usw.) sind ausgeschlossen.
Falls Teile der Ausrüstung während einer vorangegangenen Vermietung beschädigt oder verloren wurden, ohne dass vor Antritt der neuen Vermietung entsprechender Ersatz besorgt werden konnte, kann der Mieter aus diesem Grund nicht vom Vertrag zurücktreten oder dem Vermieter gegenüber Minderung geltend machen, es sei denn, das Schiff würde dadurch in seiner Seetüchtigkeit beeinträchtigt.


6. Übernahme und Rückgabe des Schiffes, sowie Schadensfall u. außergewöhnlliche Vorkommnisse.
 
Der Mieter hat sich vor der Übernahme vom einwandfreien Zustand der Yacht und deren Ausrüstung zu überzeugen, sich mit den technischen und anderen Einrichtungen der Yacht vertraut zu machen und die an Bord befindlichen Bedienungsanleitungen zu beachten, sowie das Inventar zu prüfen. Eventuelle Beanstandungen müssen vor Törnbeginn dem Vermieter oder dessen Vertreter gemeldet werden. Sie sind schriftlich in der Checkliste festzuhalten. Die Checkliste ist vom Vermieter und Mieter zu unterzeichnen. Mit der Unterschrift erhält der Mieter freie Verfügung über die Yacht im festgelegten Fahrtgebiet.
Bei Diebstahl der Yacht oder eines Ausrüstungsgegenstandes hat der Mieter bei der Polizei Anzeige zu erstatten. Beim Eintritt einer Havarie, Verlust, See-, Fahrt-, oder Manövrierunfähigkeit, Beschlagnahme oder Behinderung des Schiffes durch Behörden oder Außenstehende muss der Charterer die Fa. Stecher Sailing unverzüglich benachrichtigen.
Im Falle der Havarie oder ähnlichen Fällen ist es wichtig, die Yacht immer mit der eigenen Leine abschleppen zu lassen und keine Vereinbarungen über Abschlepp- oder Bergungskosten zu treffen. Sind Beschlagnahme oder Behinderung schuldhaft durch den Charterer oder seine Crew ausgelöst so haftet er für alle Folgen gegenüber dem Eigner der Yacht und der Fa. Stecher Sailing. der Chartervertrag gilt dann bis zur Rückgabe des Schiffes als verlängert mit der Verpflichtung der Gebührenzahlung durch den Charterer, falls Stecher Sailing nachweist, dass aufgrund der verspäteten Rückgabe der Yacht gänzlicher oder teilweiser Charterausfall eingetreten ist. Unberührt hiervon bleibt der Anspruch auf Schadensersatz. Bei Schäden am Schiff oder an Personen muss der Charterer darüber ein Protokoll mit Angaben der Ursache und des Hergangs, ggf. auch den Namen des Kollisionsgegners anfertigen und für die sachliche Gegenbestätigung durch einen amtlichen Sachverständigen bzw. Hafenkapitän oder Arzt sorgen.
Bei normalen Verschleißschäden bis 150,00 EUR ist der Charter berechtigt, Reparaturen zu Lasten des Vercharterers selbst ausführen zu lassen. Die dabei entstehenden Auslagen werden bei Vorlage der quittierten Rechnungen erstattet. Reparaturen dieser Art über 150,00 Euro bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vercharterers oder seines Vertreters.
Falls ein zu behebender Schaden die Weiterfahrt der Yacht nicht behindert, muss der Mieter mindestens 24 Stunden vor Mietende zurückkehren, um die Behebung des Schadens zu ermöglichen, damit die nachfolgende Vercharterung nicht verzögert wird. Trat der Schaden ohne Verschulden des Mieters auf, wird ihm dieser Tag der vorzeitigen Rückkehr anteilig in Geld ersetzt. Die Nichtbeachtung dieser Vereinbarung kommt einer Verspätung gleich. Im Übrigen berechtigt ein Nutzungsausfall während der Mietdauer nicht einen Anspruch auf Rückzahlung des ganzen oder teilweisen Mietpreises.
Bei verspäteter Rückkehr haftet der Mieter für den Schadensersatz, gleich aus welchen Gründen die Verspätung hervorgerufen wurde. Witterungsbedingte Schwierigkeiten berühren die Verpflichtung zur pünktlichen Rückgabe nicht. Der Schadensersatz beträgt pro Tag mindestens das Doppelte eines Tageschartersatzes.
Dem Mieter wird empfohlen die Yacht in den letzten 24 Stunden vor Charterende in der Nähe des Übergabehafens zu halten.
Der Mieter darf die Yacht niemals unbeaufsichtigt vor Anker liegen lassen.
Darüber hinaus ist der Ölstand des Motors täglich zu überprüfen. Schäden, die durch Trockenlaufen des Motors oder Überhitzung durch mangelnde Kühlwasserzufuhr entstehen, sind in keinem Fall versichert und gehen zu Lasten des Charterers. Ebenso kann der Motor bei Schräglage unter Segeln über 10 Grad Krängung nicht benutzt werden, da der Motor dann kein Wasser und Öl bekommt.
Der Mieter erhält das Schiff mit allen Kraftstoffen voll versehen. Sämtliche verbrauchten Kraftstoffe (Gas, Öl und Diesel, sowie Wasser) gehen zu seinen Lasten. Nach Beendigung des Törns hat der Mieter dies wieder aufzufüllen.
Sollte dies nicht der Fall sein, wird eine Tankpauschale von 40 € zuzüglich des verbrauchten Treibstoffes berechnet. Der Mieter muss die Yacht und Ihre Ausrüstung vollständig, in gutem Zustand, gut gesäubert und voll funktionsfähig zurückgeben. Eine Toilettenverstopfung, welche auf unsachgemäße Benutzung zurückzuführen ist, wird mit 150 € verrechnet.
Dies alles ist in der Checkliste schriftlich zu bestätigen.
Danach wird die Kaution zurückbezahlt.


7. Verlängerung und Rückführung.
 
Eine Verlängerung der vereinbarten Charterzeit ist ohne Einwilligung des Vermieters nicht möglich. Falls der Charterer das Schiff an einem anderen Ort als dem vereinbarten verlässt, werden ihm die Kosten für die Rückführung des Schiffes zu Wasser oder zu Land berechnet, soweit diese Kosten nicht im Rahmen eines Versicherungsfalles von der Versicherung getragen werden.
Die Rückgabe gilt erst dann als erfolgt, wenn das Schiff wieder im Rückgabehafen ist.

 
8. Erfahrungsnachweis und Chartergebiet
 
Der Charterer erklärt ausdrücklich, dass er bzw. der Schiffsführer die vorgeschriebenen Führerscheine besitzt, sowie über die notwendigen theoretischen und praktischen Kenntnisse, sowie Fähigkeiten zur Führung einer Hochseeyacht dieser Größe auch in offenen Gewässern verfügt. Sind Charterer und Schiffsführer nicht personengleich, so haften beide gesamtschuldnerisch gegenüber der Fa. Stecher Sailing bzw. dem Eigner.
Das Chartergebiet begrenzt sich auf die nördliche Adria sowie Adria Mitte.
Das Fahrtgebiet in Kroatien mit den Schiffen unter kroatischer Flagge, darf nicht verlassen werden.
Es ist nicht erlaubt am LF Porer an der Südseite/Istrien zwischen Feuer und dem Festland Istrien durchzufahren. Das LF Porer ist auf der Seeseite zu passieren.


9. Regressansprüche:

Aus vorliegendem Chartervertrag sind evt. Regressansprüche spätestens 14 Tage nach Beendigung der Charter per eingeschriebenen Brief an die Fa. Stecher Sailing zu stellen. Diese können nur dann berücksichtigt werden, wenn die entsprechenden Tatbestände dem Charterer am Liegeplatz der Yacht durch den dort Beauftragten schriftlich bestätigt wurden. Ansonsten haftet die Fa. Stecher Sailing für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auch seiner Erfüllungsgehilfen bis zur doppelten Höhe der vertraglich vereinbarten Chartergebühr. Weitergehende Regressansprüche sind ausgeschlossen.
Sollte der Mieter bei der Rückgabe Schäden verschweigen, so kann er auch dann noch regresspflichtig gemacht werden, wenn der Schaden bei der Rücknahme nicht sofort bemerkt wurde.


10. Gerichtsstand:
 
Erfüllungsort dieses Vertrages und Gerichtsstand für alle Ansprüche ist Kaufbeuren, soweit dies zulässig ist. Dem Vertrag liegt Deutsches Recht zugrunde. Der Vertrag ist ab dem darin angegebenen Datum gültig.
Sind einzelne Bestimmungen des Vertrages nichtig oder rechtsunwirksam, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

 
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